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Taggelddefinitionen anlegen

Taggelddefinitionen beschreiben, welche fachliche Abrechnung für Inlands- und Auslandsreisen gilt. Die konkrete Berechnung wird in einer Abrechnungsdefinition mit der passenden Implementierung und den Faktorregeln hinterlegt.

Grundprinzip​

  • Definitionen sind historisiert. Gültig-von und Gültig-bis müssen zur gesetzlichen oder betrieblichen Periode passen.
  • Die Definition kann als Standarddefinition markiert und einem Mandanten zugeordnet werden.
  • Die Verwendung erfolgt über die Zuordnung zu einem Reisetyp beziehungsweise über die dort verwendete Abrechnungslogik.
  • Inlands- und Auslandsregeln, steuerfreie Anteile, Abzüge und Mehrfachreise-Abzüge werden getrennt gepflegt.

Konfiguration​

  1. Name und Beschreibung der Abrechnungsdefinition vergeben.
  2. Berechnungsimplementierung auswählen, zum Beispiel Kalender-Tag- oder 24-Stunden-Logik, sofern diese im System angeboten wird.
  3. Faktortyp festlegen: Prozent, Zwölftel oder Fixwert.
  4. Faktoren und Bereiche für Inland und Ausland definieren. Bereiche müssen den vorgesehenen Stunden- beziehungsweise Tagesbereich vollständig und ohne Überschneidungen abdecken.
  5. Steuerfreie Faktoren, Abzüge und gegebenenfalls Abhängigkeiten konfigurieren.
  6. Validierungen zuordnen und die Definition dem betroffenen Reisetyp beziehungsweise Mandanten zuordnen.

Prüfung​

Testen Sie mindestens eine eintägige Inlandsreise, eine Reise mit Auslandsetappe und eine Reise über eine Gültigkeitsgrenze. Kontrollieren Sie dabei Taggeld, Nächtigungsgeld, steuerfreie Beträge, Abzüge und die verwendete Leitwährung.